TRGS 526 – Laborabzüge in München nach der Technischen Regel prüfen
Die TRGS 526 (Technische Regel für Gefahrstoffe – Laboratorien) ist das zentrale Regelwerk für den sicheren Betrieb von Laboratorien in Deutschland. In München müssen alle Laborbetreiber die Anforderungen der TRGS 526 an die Lüftungstechnik, insbesondere an Laborabzüge, erfüllen. Die TRGS konkretisiert die Gefahrstoffverordnung für den Laborbetrieb und definiert Schutzmaßnahmen, die den Stand der Technik widerspiegeln.
Die Anforderungen der TRGS 526 an Laborabzüge
Die TRGS 526 fordert: eine ausreichende Be- und Entlüftung, die eine Gefährdung durch Einatmen von Gefahrstoffen sicher verhindert. Laborabzüge müssen so betrieben werden, dass die über den Frontschieber ausströmende Luftmenge mit dem Zuluftvolumenstrom des Raums abgestimmt ist. Die Prüfung muss mindestens jährlich durch eine befähigte Person erfolgen und dokumentiert werden. Die befähigte Person benötigt Kenntnisse im Bereich Lüftungstechnik und Laborbetrieb – eine rein elektrotechnische Qualifikation reicht nicht aus. Für Arbeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen (CMR-Stoffe) verlangt die TRGS 526 zusätzliche Schutzmaßnahmen und Prüfungen.
Gefährdungsbeurteilung als Grundlage
Die TRGS 526 verlangt vom Betreiber in München eine vollständige Gefährdungsbeurteilung für das gesamte Labor. Darin müssen alle Gefahrstoffe, ihre Mengen und die Häufigkeit des Umgangs erfasst werden. Aus dieser Gefährdungsbeurteilung ergeben sich die konkreten Anforderungen an den Laborabzug – vom notwendigen Volumenstrom über die chemische Beständigkeit der Materialien bis zur Alarmauslöseschwelle. Die Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig aktualisiert werden, insbesondere bei neuen Stoffen, geänderten Verfahren oder baulichen Änderungen.
Umsetzung und Dokumentation in der Praxis
Die TRGS 526 verlangt eine lückenlose Dokumentation aller Prüfungen und Wartungen. Das Prüfprotokoll muss enthalten: Prüfdatum, Name der befähigten Person, geprüfte Abzüge mit Standort, Messwerte des Volumenstroms, Ergebnis der Funktionskontrolle, festgestellte Mängel und deren Bewertung sowie den nächsten Prüftermin. In München setzen viele Labore auf digitale Prüfmanagementsysteme, die den Prüfturnus überwachen und automatisch an bevorstehende Fälligkeiten erinnern.
Labore nach TRGS 526 in München und Umgebung
Die TRGS 526 gilt für alle Laboratorien in München: universitäre und industrielle Forschungslabore, prüfende und analytische Labore, klinische Labore in den Universitätskliniken, Umweltlabore sowie Qualitätskontrolllabore der Pharmaindustrie in Neu-München und Biberach.
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