Häufige Fragen zur Laborabzüge Prüfung in München
Sie betreiben ein Labor in München und haben Fragen zur Prüfung Ihrer Abzüge? Hier beantworten wir die häufigsten Fragen rund um DIN EN 14175, TRGS 526 und die Prüfpflichten.
1. Wie oft muss ein Laborabzug in München geprüft werden?
Die TRGS 526 schreibt mindestens eine jährliche Prüfung vor. Bei intensiver Nutzung, nach Umbauten der Raumlüftung oder nach sicherheitsrelevanten Vorfällen kann die Prüffrist durch die Gefährdungsbeurteilung auf ein halbes Jahr oder kürzer verkürzt werden.
2. Welche Norm muss bei der Prüfung eingehalten werden?
Die Prüfung erfolgt nach DIN EN 14175-4 für die Vor-Ort-Prüfung und DIN EN 14175-3 für die Typprüfung. Ergänzend gelten die TRGS 526 und die Gefahrstoffverordnung.
3. Wer darf Laborabzüge in München prüfen?
Die Prüfung muss durch eine befähigte Person erfolgen. Diese benötigt Fachkenntnisse in Lüftungstechnik, Laborsicherheit und Messtechnik. Eine rein elektrotechnische Qualifikation ist nicht ausreichend.
4. Was wird bei der Prüfung genau gemessen?
Gemessen werden der Volumenstrom (Einströmgeschwindigkeit) an mehreren Messpunkten, die Funktion der Strömungsüberwachung und des Alarms, der Zustand von Frontschieber, Dichtungen und Innenauskleidung sowie bei Bedarf die Rückhaltefähigkeit (Containment).
5. Was ist der Unterschied zwischen Prüfung und Wartung?
Die Prüfung bewertet den Ist-Zustand und stellt die Sicherheit fest. Die Wartung erhält den Soll-Zustand durch Filterwechsel, Reinigung und Austausch von Verschleißteilen. Beide sind getrennte Leistungen und ersetzen einander nicht.
6. Darf ich den Laborabzug nach einer Reparatur sofort nutzen?
Nein. Nach jeder Reparatur, die die Sicherheitsfunktion berühren könnte, ist eine erneute Prüfung nach DIN EN 14175-4 vor der Wiederinbetriebnahme erforderlich.
7. Was kostet eine Laborabzüge Prüfung in München?
Eine pauschale Preisangabe ist nicht möglich. Die Kosten hängen von Anzahl und Typ der Abzüge, vom Prüfumfang und vom Dokumentationsaufwand ab. Details finden Sie auf unserer Kostenseite.
8. Gilt die Prüfpflicht auch für kleine Labore in München?
Ja. Die Prüfpflicht nach TRGS 526 gilt unabhängig von der Laborgröße. Auch ein Ein-Mann-Labor mit einem einzigen Abzug muss die jährliche Prüfung durchführen und dokumentieren.
9. Was passiert bei versäumter Prüfung?
Bei versäumter Prüfung darf der Abzug formal nicht betrieben werden. Bußgelder und im Schadensfall Haftungsrisiken sind möglich. Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsämter kontrollieren die Prüfnachweise.
10. Bieten Sie Wartungsverträge für Laborabzüge in München an?
Ja, unser Vermittlungsnetzwerk kann Wartungsverträge mit festen Intervallen vermitteln. Die Verträge werden individuell auf die Anzahl der Abzüge und die betrieblichen Anforderungen abgestimmt.
Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.
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